Chat with us, powered by LiveChat

Teilnahmebedingungen
Goldenes Ticket

Die Sonderaktion „Goldenes Ticket“ gilt im Jubiläumsjahr „40 Jahre“ KOMM MIT und richtet sich an Trainer*innen, die im Jugendfußball ehrenamtlich tätig sind.

1. KOMM MIT lädt mit dieser Aktion über 2000 ausgesuchte Trainer*innen zu einer KOMM MIT-Veranstaltung im Jahr 2023 ein. Die Aktion wird von KOMM MIT allein veranstaltet.

2. Das “Goldene Ticket” kann von jeder natürlichen Person eingelöst werden, die ein solches per Post oder per Mail erhalten hat, den vorgegebenen Anweisungen folgt und bis zum 06.12.2022 seine Vereinsmannschaft für 2023 angemeldet hat. Eine Übertragung auf eine andere Person ist nur mit Zustimmung von KOMM MIT möglich.

3. Gegenstand des „Goldenen Tickets“, ist bei Buchung Deiner Vereinsmannschaft zu einer KOMM MIT-Veranstaltung im Jahr 2023 die Kostenübernahme für eine Person für Übernachtung, Verpflegung und Veranstaltungsteilnahme. Die Anreisekosten sind im „Goldenen Ticket“ nicht enthalten und sind von der jeweiligen Person selbst zu tragen.

4. Es gilt grundsätzlich ein „Goldenes Ticket“ pro Verein pro Veranstaltung. Bei der Anmeldung weiterer Mannschaften zu einer Veranstaltung darf bei Turnieren in den Niederlanden ab der 40. Person, in allen weiteren Ländern ab der 45. Person ein weiteres „Goldenes Ticket“ eingelöst werden. 

5. Für die Einlösung des „Goldenen Tickets“ muss das Formular auf der Homepage ausgefüllt oder telefonisch mit KOMM MIT in Kontakt getreten werden. Maßgeblich für die rechtzeitige Einlösung des “Goldenen Tickets” ist die Anmeldung einer Vereinsmannschaft der teilnehmenden natürlichen Person als verantwortliche Person bis zum 06.12.2022.

6. Wird das “Goldene Ticket” nicht bis zum 06.12.2022 eingelöst, verfällt es automatisch.

7. KOMM MIT behält sich vor, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe, wie z. B. ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, in der Person des Teilnehmers liegende Hinderungsgründe, Verstoß gegen Verhaltens- oder Turnierregeln, etc. vorliegen. Wenn die Voraussetzungen für einen Ausschluss vorliegen, kann der Ticketvorteil auch nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden. Aus dem Ausschluss bei Vorliegen berechtigter Gründe entstehen keinerlei Ansprüche der Teilnehmer gegenüber KOMM MIT.

Zudem behält sich KOMM MIT das Recht vor, die Einlösung aus wichtigen Gründen abzubrechen oder zu ändern. Ein Abbruch oder eine Änderung aus wichtigem Grund kann insbesondere dann erfolgen, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann. Bei Abbruch oder Änderung bestehen keinerlei Ansprüche gegen KOMM MIT. 

Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, gilt die entsprechende gesetzliche Regelung und die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen bleiben hiervon unberührt.

Der Anspruch auf die Einlösung des “Goldenen Tickets” ist nur mit Zustimmung von KOMM MIT übertragbar, eine Barauszahlung oder ein Tausch ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist  ausgeschlossen. Im Übrigen ist auf Streitigkeiten in Zusammenhang mit der Einlösung deutsches Recht anwendbar.

KOMM MIT ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Die Datenschutzbestimmung greift auch bei der Abgabe von Daten im Rahmen des „Goldenen Tickets“. Diese können hier nachgelesen werden: Datenschutz.

Bei Rückfragen kannst Du Dich jederzeit an [email protected] wenden.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner