Teilnahmebedingungen
Freiplatz 2024

Die Sonderaktion „Freiplatz 2024“ gilt für Turniere im Jahr 2024 und richtet sich an Menschen aus finanziell herausfordernden Verhältnissen.

1. KOMM MIT lädt mit dieser Aktion über 2000 Menschen zu einer KOMM MIT-Veranstaltung im Jahr 2024 ein. Die Aktion wird von KOMM MIT allein veranstaltet.

2. Der “Freiplatz” kann von jeder natürlichen Person eingelöst werden, die ein solches per Post oder per Mail erhalten hat, den vorgegebenen Anweisungen folgt und bis zum 06.12.2023 seine Vereinsmannschaft für 2024 angemeldet hat. Eine Übertragung auf eine andere Person ist nur mit Zustimmung von KOMM MIT möglich.

3. Gegenstand Freiaplatzes“, ist bei Buchung Deiner Vereinsmannschaft zu einer KOMM MIT-Veranstaltung im Jahr 2024 die Kostenübernahme für eine Person für Übernachtung, Verpflegung und Veranstaltungsteilnahme. Die Anreisekosten sind im „Freiplatz“ nicht enthalten und sind von der jeweiligen Person selbst zu tragen.

4. Es gilt grundsätzlich ein „Freiplatz“ pro Verein pro Veranstaltung und pro Mannschaft. Bei der Anmeldung weiterer Mannschaften zu einer Veranstaltung darf bei Turnieren in den Niederlanden ab der 40. Person, in allen weiteren Ländern ab der 45. Person ein weiterer „Freiplatz“ vergeben werden. 

5. Für die Einlösung des „Freiplatzes“ muss das Formular auf der Homepage ausgefüllt oder telefonisch mit KOMM MIT in Kontakt getreten werden. Maßgeblich für die rechtzeitige Einlösung des “Freiplatzes” ist die Anmeldung einer Vereinsmannschaft der teilnehmenden natürlichen Person als verantwortliche Person bis zum 06.12.2023.

6. Wird der “Freiplatz” nicht bis zum 06.12.2023 eingelöst, verfällt es automatisch.

7. KOMM MIT behält sich vor, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe, wie z. B. ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, in der Person des Teilnehmers liegende Hinderungsgründe, Verstoß gegen Verhaltens- oder Turnierregeln, etc. vorliegen. Wenn die Voraussetzungen für einen Ausschluss vorliegen, kann der Ticketvorteil auch nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden. Aus dem Ausschluss bei Vorliegen berechtigter Gründe entstehen keinerlei Ansprüche der Teilnehmer gegenüber KOMM MIT.

Zudem behält sich KOMM MIT das Recht vor, die Einlösung aus wichtigen Gründen abzubrechen oder zu ändern. Ein Abbruch oder eine Änderung aus wichtigem Grund kann insbesondere dann erfolgen, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann. Bei Abbruch oder Änderung bestehen keinerlei Ansprüche gegen KOMM MIT. 

Bei Rückfragen kannst Du Dich jederzeit an [email protected] wenden.